Mit ‘TelDaFax’ getaggte Artikel

TelDaFax – Insolvenzverwalter treiben Geld von Kunden ein

Donnerstag, 01. Dezember 2011

In diesen Tagen bekommen ehemalige TelDaFax – Kunden eventuell unangenehme Post, unterzeichnet mit dem Namen Dr. Biner Bähr. Der offiziell bestellte Insolvenzverwalter hat u.a. den Auftrag, Aussenstände einzufordern, um die Insolvenzmasse des ehemaligen größten unabhängigen Energieanbieters aufzustocken.

So kann es kommen, dass man als ehemaliger TelDaFax – Kunde nicht nachvollziehbare Inkasso-Forderungen erhält. In einem Internet-Forum berichtet eine Kundin, dass sie für 2010 keine Jahresabschlussrechnung erhalten hatte, nun aber eine größere Nachzahlung leisten soll. In den letzten Monaten vor der Pleite hatten sich Kundenklagen über immer besetzte Leitungen und stockende Abrechnungen gehäuft.

Betroffene ehemalige TelDaFax-Kunden sollten sich um Rechtsbeistand kümmern und in den Widerspruch gehen.

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Entgültiges Aus für Teldafx

Montag, 20. Juni 2011

Dem insolventen Gasanbieter TelDaFax droht nach Medieninformationen das endgültige Aus. Nachdem das Troisdorfer Unternehmen, das sich seit letzter Woche unter Insolvenzverwaltung befindet, vergangenen Freitag die Energielieferungen an seine Kunden ausgesetzt hat, sei eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit so gut wie ausgeschlossen. TelDaFax hatte zwar von einer vorübergehenden Aussetzung gesprochen, doch sei dem Unternehmen mittlerweile von über 400 Netzbetreibern der Zugang zu den örtlichen Strom- und Gasnetzen gesperrt worden.

Damit bewahrheitet sich, was in den letzten Wochen umd Monaten in den Medien gemutmasst wurde.

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Ärger um TelDaFax – Wer in die Grundversorgung zurückfällt, kann sofort kündigen

Mittwoch, 20. April 2011

Immer mehr Regionalversorger kündigen ihre Verträge mit dem Discounter TelDaFax wegen ausstehender Rechnungen, zuletzt geschehen in Düsseldorf, Bochum, Mülheim und Gelnhausen.

Weil TelDaFax in vielen Fällen bei den Nutzungsentgelten für die Versorgungsnetze säumig blieb, haben die Netzbetreiber das Recht, die Verträge zu beenden.

Für die betroffenen TelDaFax-Kunden bedeutet das, dass sie automatisch in die Grundversorgung ( Ersatzversorgung ) zurückfallen, die in vielen Fällen wesentlich teurer ist.

Die Stiftung Warentest hat im Zusammenhang mit TelDaFax darauf hingewiesen, dass mit der Kündigung des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Teldafax nicht automatisch der Vertrag zwischen Kunden und Teldafax beendet ist. Betroffene Kunden in der Ersatzversorgung sollten in jedem Falle selbst den Vertrag aktiv beenden. Dazu müssen sie Teldafax zunächst eine Frist von acht Tagen einräumen, um die Belieferung wieder aufzunehmen. Danach können die Kunden den TelDaFax-Vertrag fristlos kündigen und sich dabei auf § 314 BGB berufen. Der Paragraph regelt Kündigungen aus gewichtigen Gründen, z.B. wenn wie im Falle TelDaFax dem Verbraucher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

Die Kündigung sollte zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte neben einem Widerruf der Einzugsermächtigung auch den Zählerstand enthalten.

Wer Geld im Voraus bezahlt hat, z.B. im Rahmen der Sonderabschläge oder eine Kaution hinterlegt hat, sollte den Betrag für die restliche Laufzeit unbedingt zurückfordern. Wer nach wie vor von Teldafax beliefert wird, hat dagegen kein sofortiges Kündigungsrecht.

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