Die Bundesnetzagentur hat die Bestimmungen für einen Gas- oder Stromanbieterwechsel zugunsten der Energieverbraucher vereinfacht. Ein Lieferantenwechsel soll ab April 2012 schneller und unkomplizierter vorgenommen werden können. Der wichtigste Punkt ist dabei die Verkürzung der zulässigen Frist auf drei Wochen.
Den Hintergrund für diese positive Veränderung bildet eine EU-Richtlinie von 2009, die nun in nationales Recht umgesetzt worden ist.
Ausschlaggebend bei der Frist ist das Datum der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber. Außerdem kann der Lieferbeginn zukünftig an jedem beliebigen Wochentag beginnen anstatt am Ersten des Monats wie bislang.
Quelle: Clever-Gas.de
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