Als Mieter hat man nicht nur Rechte, sondern auf Pflichten. Zu den Pflichten gehört unter anderem auch das Heizen. Gerade in der kalten Jahreszeit neigen einige Mieter dazu ihre Wohnung auskühlen zu lassen um Kosten zu sparen. Dies ist jedoch nicht rechtens, da hierdurch die Pflicht des Heizens verletzt wird. Durch dieses Unterlassen kann der Vermieter den Mieter kündigen, da die Gefahr der Schimmelbildung in den Wohnräumen sonst zu groß ist. Wer jedoch trotzdem Heizkosten sparen will, sollte seinen Vermieter ansprechen ob es nicht günstigere Gasanbieter gibt. So gewinnen beide Parteien, der Vermieter hat zufriedenere Mieter und der Mieter spart an den Nebenkosten.
Wenn ein Vermieter die Absicht hat, einen Energiepass für das Gebäude ausstellen zu lassen, sind die Verbrauchsdaten für ihn von besonderem Interesse. Deswegen kann zu den Nebenpflichten der Mieter gehören, dass sie vollständige Auskunft über ihre Verbrauchskosten geben müssen. Dies gilt unter Umständen selbst dann, wenn die Mieter direkt mit ihrem jeweiligen Versorger (Gasanbieter) abrechnen.